Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Eigentumswohnung
Beschreibungen des Begriffes:

Eigentumswohnung

Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung? Gute Idee, aber bedenken Sie: Sie kaufen kein Eigenheim auf der Etage, sondern, rechtlich betrachtet, neben dem Ihnen allein gehörenden Sondereigentum auch und untrennbar einen bestimmten Anteil an einem Grundstück. Dieses Grundstück – und damit auch das darauf stehende Haus – gehören einer Gemeinschaft, und mit dem Erwerb der Eigentumswohnung werden Sie Mitglied der "Eigentümergemeinschaft". Wie diese Gemeinschaft funktioniert, das regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Lassen Sie sich vom Verkäufer unbedingt die "Teilungserklärung" und die "Gemeinschaftsordnung" geben und sprechen Sie mit dem Verwalter. Klären Sie die finanziellen Verhältnisse der Eigentümergemeinschaft. Fragen Sie nach monatlichen Belastungen, Rücklagen und Sanierungsvorhaben. Studieren Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Anhand der Diskussionen und Beschlüsse erkennen Sie die Stimmung im Haus und wie die Miteigentümer miteinander umgehen. Lesen Sie mehr dazu im VPB-Ratgeber "Die Eigentumswohnung".

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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